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Maßnahmen zur Entspannung

Förderung von Präventionsmaßnahmen

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im § 20 Abs. 1 und 2 SGB V. Zur Umsetzung gibt es einen Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen. Er legt die nötigen Anbieterqualifikationen von Kursleiter/innen fest.

Für den Bereich „Maßnahmen zur Entspannung“ verlangen die Krankenkassen folgende „Grundqualifikationen“:

  • Psychologen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Pädagogen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialpädagogen-Sozialarbeiter (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sozialwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Diplom-Sportlehrer
  • Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sportwissenschaftler (Lehramt, Magister, Diplom)
  • Ärzte
  • Sportwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse Staatl. anerk., Master, Bachelor)
  • Physiotherapeuten
  • Krankengymnasten
  • Ergotherapeuten
  • Erzieher
  • Gesundheitspädagogen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)
  • Heilpädagogen

mit Zusatzqualifikationen im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren).

Für die fernöstlichen Verfahren Hatha-Yoga, T’ai Chi Ch’uan und Qigong kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen für Hatha Yoga, T’ai Chi und Qigong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird.

Die Ausbildung in diesen Bereichen muss bei Yoga mindestens 500 Stunden und bei Qigong/T’ai Chi ein analog hohes Ausbildungsniveau umfassen.

Die Ausbildungen zum Yoga-Lehrer SKA bzw. T’ai Chi Ch’uan & Qigong-Lehrer SKA entsprechen diesen Anforderungen.

Es besteht eine Sonderregelung, die dann in Kraft treten kann, wenn es vor Ort keine Kursleiter mit der erforderlichen Doppelqualifikation gibt. Hier empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit den Ansprechpartnern der Krankenkassen in Verbindung zu setzen.

Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten Grundqualifikationen.

SKA-Programm 2010

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Preiswert nach Bad Wörishofen reisen: Der RIT-Fahrschein

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Last Minute-Termine

Lebensgestaltung - Entspannungstrainer/in SKA
Kursbeschreibung

Nr. 210022 - Trainer/in
Neue Ausbildungsreihe 2010/2011 - 1. Ausbildungsseminar
Termin:
17.09.2010 bis 19.09.2010
Ort: Bad Wörishofen (Bayern)
Referent: Dipl.-Psych. K.-H. Schäfer
Buchung
(freie Plätze)

Yoga - Yoga-Lehrer/in SKA
Kursbeschreibung

Nr. 210231 - Grundkurs
Neue Ausbildungsreihe 2010 - Einführungsseminar
Termin:
30.09.2010 bis 03.10.2010
Ort: Bad Lauterberg (Niedersachsen)
Referent: Monika Swoboda
Buchung
(freie Plätze)

Yoga - Yoga-Lehrer/in SKA
Kursbeschreibung

Nr. 210231_Zusatztermin - Grundkurs
Neue Ausbildungsreihe 2010 - Einführungsseminar
Termin:
20.01.2011 bis 23.01.2011
Ort: Bad Lauterberg (Niedersachsen)
Referent: Monika Swoboda
Buchung
(freie Plätze)