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Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im § 20 SGB V. Zur Umsetzung gibt es einen Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes. In diesem sind Grundqualifikationen, die Sie als Anbieter benötigen, festgelegt:
Bereich Stressmanagement und Entspannung
Präventionsprinzip
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement)
Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über einen staatlich anerkannten Berufsoder Studienabschluss verfügen, insbesondere als
mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement (Einweisung in das durchzuführende Stressbewältigungsprogramm).
Präventionsprinzip
Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)
Zur Durchführung der Entspannungstrainings Progressive Muskelrelaxation (PR) und Autogenem Training (AT) kommen zusätzlich zu den für multimodale Stressbewältigungstrainings geeigneten Anbietern (s.o.) auch Fachkräfte mit insbesondere den nachstehenden Qualifikationen in Betracht:
mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht).
Für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, T'ai Chi, Qigong kommen weiter Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen für Hatha Yoga, T'ai Chi und Qigong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Aus dieser muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und bei Qigong oder T'ai Chi mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der Ausbildung in einer der genannten fernöstlichen Maßnahmen beträgt mindestens zwei Jahre.
Die Ausbildungen zum Yoga-Lehrer SKA, T'ai Chi Ch'uan & Qigong-Lehrer SKA entsprechen diesen Anforderungen.
Präventionsprinzip
"Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität"
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere
Qualitätssiegel
"Sport pro Gesundheit"
Das Qualitätssiegel "Sport pro Gesundheit" dient der Auszeichnung spezieller Angebote zur Primärprävention. Die Angebote sind qualitätsgeprüft und kostenbewusst. Die Krankenkassen begrenzen die Förderung der Qualitätssiegelangebote inhaltlich auf folgende Schwerpunkte:
1. Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
2. Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelett-Systems
Das Qualitätssiegel gibt interessierten gesundheitsbewussten Bürgern ebenso wie Kooperationspartnern – Ärzten, Therapeuten, Gesundheitsämtern und anderen – Sicherheit für
Was müssen Sie tun?
Für die angestrebte fachliche und soziale Kompetenz des Übungsleiters "Sport in der Prävention" wird ein Abschluss auf der 2. Lizenzstufe, aufbauend auf der Übungsleiter-Ausbildung der 1. Lizenzstufe (120 Unterrichtseinheiten) der DOSB-Rahmenrichtlinien vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen neben der qualifizierten Leitung eines solchen Sportangebotes weitere Qualitätsstandards erfüllt werden.
Wer bekommt das Qualitätssiegel?
Eine Zertifizierung durch das Qualitätssiegel "Sport Pro Gesundheit" erfolgt in der Regel durch den zuständigen Landessportbund. Eine wichtige Voraussetzung zur Vergabe des Qualitätssiegels ist die Mitgliedschaft in einem Landessportbund oder im Kneipp-Bund. Auf Beschluss des Bundesvorstandes Breitensport des DOSB können seit dem 01. März 2006 Gesundheitssportangebote in Kneipp-Vereinen gemeinsam durch den DOSB und den Kneipp-Bund zertifiziert werden. Kneipp-Vereine, die nicht Mitglied in einem Landessportbund sind, können ihre Anträge direkt an den Kneipp-Bund (SKA) schicken. Darüber hinaus ist die Zertifizierung an weitere Qualitätskriterien gebunden:
Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nicht zwangsläufig, wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind. Denn bei § 20 SGBV handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift". Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit den Krankenkassen vor Ort in Verbindung setzen.
Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten Grundqualifikationen.