Erlebnis-Wanderleiter/-in SKA
Galt es früher als völlig ausreichend, Teilnehmer/-innen von geführten Wanderungen vor allem sicher durch die Landschaft zu führen, so wünschen sie sich heutzutage einen echten Mehrwert von ihrer Entscheidung sich einem "Profi" anzuschließen. Als Erlebnis-Wanderleiter/-in SKA können Sie Ihren Teilnehmern/-innen die besuchte Region in möglichst vielfältigen Facetten nahebringen. Ob Kultur, Geschichte, Fauna & Flora, oder auch gesundheitliche Aspekte – durch die lebendige Vermittlung von unterschiedlichsten Informationen machen Sie die gemeinsame Unternehmung für Ihre Teilnehmer/-innen zu einem ganzheitlichen Erlebnis.
Fragen & Antworten
Anmeldevoraussetzungen
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE, nicht älter als zwei Jahre) vor Abschluss der Ausbildung. Gute körperliche Grundkonstitution mit praktischer Bewegungserfahrung. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden wir Lehrwanderungen mit bis zu 4 Stunden reiner Gehzeit und 200 m Höhenunterschied unternehmen.
Anmeldefrist
Anmeldefrist ist der 17. August
Absage von Seminaren
Die Veranstalterin behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten, bei Nichterreichen der vom jeweiligen Seminartyp abhängigen Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe) vor.
In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich in Textform mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch fernmündlich erfolgen.
Muss ein Seminar abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf ein anderes von der Veranstalterin angebotenes Seminar ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.
Gebühren, Zahlungsverfahren, Verzug und Rabattgewährung
Der Teilnehmer hat das Entgelt für das Seminar bis zu dem in der Rechnung genannten Termin, spätestens bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, kosten- und spesenfrei an die Veranstalterin zu bezahlen.
Im Verzugsfalle kann die Veranstalterin für jedes Mahnschreiben pauschal 5 € vom Zahlungspflichtigen verlangen.
Stornierung und Fristen
Stornierungen sind jederzeit möglich und sollten zu Beweiszwecken schriftlich mitgeteilt werden.
Überschreitet die Stornierung nachfolgende Fristen, fallen unabhängig vom Stornierungsgrund Stornierungskosten in der jeweiligen Höhe an. Dem Teilnehmer wird empfohlen eine Seminarversicherung abzuschließen: z.B. bei HanseMerkur.de oder jedem anderen Anbieter.
Teilt der Teilnehmer seinen Rücktritt von einem gebuchten Seminar bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin mit, entstehen ihm hierdurch keine Stornierungskosten. Die Veranstalterin erhebt in diesem Fall aber eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 30 €.
Bei einem Rücktritt später als drei Wochen vor Seminarbeginn werden 40 %, bei einem Rücktritt innerhalb der letzten sieben Tage vor Seminarbeginn werden 60 % der Seminargebühr fällig.
Dem Teilnehmer steht jederzeit das Recht zu, der Veranstalterin nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Stornopauschale.
Bis Seminarbeginn kann jeder Teilnehmer verlangen, dass eine Ersatzperson für ihn in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem nur dann widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen persönlichen Seminarerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und der Teilnehmer der Veranstalterin gegenüber als Gesamtschuldner für den Seminarpreis.
Alle Lehrgangsbestimmungen im Überblick
Hier geht es zu den Lehrgangsbestimmungen im Detail.
Die Ausbildung beinhaltet eine praktische Lehrprobe im zweiten Lehrgangsmodul mit Abgabe einer ausgearbeiteten Musterwanderung und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung stellt die Veranstalterin hierüber ein entsprechendes Zeugnis, Zertifikat und/oder eine zeitlich befristete Kurs- bzw. Übungsleiter-Lizenz (4 Jahre) aus. Diese berechtigt Sie, selbstständig erlebnisorientierte Wanderungen mit Gruppen zu leiten.