Förderung von Präventionsmaßnahmen
Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im § 20 SGB V.
Zu dessen Umsetzung legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen im Leitfaden Prävention die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest.
Im Leitfaden Prävention sind auch die für Sie als Kursanbieter/-in notwendigen Anforderungen beschrieben, darunter auch die benötigten Grundqualifikationen. Die Mehrzahl der Krankenkassen hat die Zentrale Prüfstelle Prävention mit deren Prüfung beauftragt.
Handlungsfeld Stressmanagement
Präventionsprinzip
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement)
Zur Durchführung von multimodalen Stressbewältigungstrainings kommen Fachkräfte aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit in Betracht, die über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügen, insbesondere als
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement (Einweisung in das durchzuführende Stressbewältigungsprogramm).
Präventionsprinzip
Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)
Zur Durchführung der Entspannungstrainings Progressive Muskelrelaxation (PR) und Autogenem Training (AT) kommen zusätzlich zu den für multimodale Stressbewältigungstrainings geeigneten Anbietern (s.o.) auch Fachkräfte mit insbesondere den nachstehenden Qualifikationen in Betracht:
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Physiotherapeuten / Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogen
mit Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Trainingsleiterqualifikation im jeweiligen Verfahren im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht).
Für die fernöstlichen Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong kommen weiter Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf* in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen für Hatha Yoga, Tai Chi und Qigong nach den dort gültigen Ausbildungsstandards eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Aus dieser muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und bei Qigong oder Tai Chi mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der Ausbildung in einer der genannten fernöstlichen Maßnahmen beträgt mindestens zwei Jahre.
* Inhaber eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereichs kommen als Kursleiter für Hatha Yoga, Tai Chi oder Qigong nur in Betracht, wenn zusätzlich zu den o.g. Anforderungen an die Zusatzqualifikation mindestens 200 Stunden entsprechende Kursleitererfahrung nachgewiesen werden.
Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten
Präventionsprinzip
„Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“
Zur Durchführung entsprechender Maßnahmen kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung in Betracht, insbesondere
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Krankengymnasten / Physiotherapeuten
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Ärzte, sofern diese im Rahmen einer Schulung in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind
- Lizenzierte Übungsleiter der Turn- und Sportverbände mit der Fortbildung „Sport in der Prävention“ (Lizenzstufe II), die in das durchzuführende Gesundheitssportprogramm speziell eingewiesen sind. Der Einsatz der Übungsleiter der Turn- und Sportverbände ist auf Vereinsangebote beschränkt, die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichnet wurden.
Das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“
dient der Auszeichnung spezieller Angebote zur Primärprävention. Die Angebote sind qualitätsgeprüft und kostenbewusst. Die Krankenkassen begrenzen die Förderung der Qualitätssiegelangebote inhaltlich auf folgende Schwerpunkte:
1. Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
2. Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelett-Systems
Das Qualitätssiegel gibt interessierten gesundheitsbewussten Bürgern ebenso wie Kooperationspartnern, Ärzten, Therapeuten, Gesundheitsämtern und anderen – Sicherheit für
- Gesundheitsprogramme auf hohem Qualitätsniveau
- Permanente Qualitätssicherung nach verbindlichen gemeinsamen Grundsätzen
Was müssen Sie tun?
Für die angestrebte fachliche und soziale Kompetenz des Übungsleiters „Sport in der Prävention“ wird ein Abschluss auf der 2. Lizenzstufe, aufbauend auf der Übungsleiter-Ausbildung der 1. Lizenzstufe (120 Unterrichtseinheiten) der DOSB-Rahmenrichtlinien vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen neben der qualifizierten Leitung eines solchen Sportangebotes weitere Qualitätsstandards erfüllt werden.
Wer bekommt das Qualitätssiegel?
Eine Zertifizierung durch das Qualitätssiegel „Sport Pro Gesundheit“ erfolgt in der Regel durch den zuständigen Landessportbund. Eine wichtige Voraussetzung zur Vergabe des Qualitätssiegels ist die Mitgliedschaft in einem Landessportbund oder im Kneipp-Bund. Auf Beschluss des Bundesvorstandes Breitensport des DOSB können seit dem 01. März 2006 Gesundheitssportangebote in Kneipp-Vereinen gemeinsam durch den DOSB und den Kneipp-Bund zertifiziert werden. Kneipp-Vereine, die nicht Mitglied in einem Landessportbund sind, können ihre Anträge direkt an den Kneipp-Bund (SKA) schicken. Darüber hinaus ist die Zertifizierung an weitere Qualitätskriterien gebunden: Zielgruppengerechtes Angebot, begleitendes Qualitätsmanagement, präventiver Gesundheits-Check, der Verein als Gesundheitspartner, einheitliche Organisationsstrukturen (10 – 15 Übungseinheiten, Gruppengröße maximal 20 Personen), qualifizierte Leitung (bundeseinheitliches Ausbildungsprofil „Sport in der Prävention“)
Standardisierte Programme
Hatha-Yoga und Stressmanagement
Unsere Präventionskonzepte sind von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert und teilweise auch vom Deutschen Olympischen Sportbund mit dem Siegel "Sport Pro Gesundheit" ausgezeichnet.
Das Programm Mit Hatha-Yoga den Alltag stressfreier erleben steht unseren Kneipp-Vereinen auf der DOSB-Datenbank unter https://service-sportprogesundheit.de zur Verfügung. Sollte der Kurs nicht von einem Kneipp-Verein angeboten werden, ist eine Mitgliedschaft im Verband der Yoga-Lehrenden im Kneipp-Bund (vylk) erforderlich.
Um die Präventionsprogramme durchführen zu können, müssen die kursleitenden Yoga-Lehrer/-innen eine Einweisung von 8 Lerneinheiten nachweisen. Weitere Informationen finden Sie in den Kursausschreibungen der jeweiligen zum Programm gehörigen Einweisungsveranstaltungen (Filterkategorie "Programm-Einweisung").
Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nicht zwangsläufig, wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind. Denn bei § 20 SGB V handelt es sich um eine „Soll-Vorschrift“. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit den Krankenkassen vor Ort in Verbindung setzen.
Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit schaffen wir wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten Grundqualifikationen.
Alle wichtigen Unterlagen und Anwenderhilfen finden Sie im Download-Bereich.