Förderung von Präventionsmaßnahmen

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z.B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist festgelegt im § 20 SGB V.

Zu dessen Umsetzung legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen im Leitfaden Prävention die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest.

Im Leitfaden Prävention sind auch die für Sie als Kursanbieter/-in notwendigen Anforderungen beschrieben, darunter auch die benötigten Grundqualifikationen. Die Mehrzahl der Krankenkassen hat die Zentrale Prüfstelle Prävention mit deren Prüfung beauftragt.

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Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nicht zwangsläufig, wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind. Denn bei § 20 SGB V handelt es sich um eine „Soll-Vorschrift“. Daher sollten Sie sich in jedem Fall vorher mit den Krankenkassen vor Ort in Verbindung setzen.
Unsere Ausbildungen erfüllen höchste Qualitätsanforderungen. Damit schaffen wir wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Krankenkassen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten Grundqualifikationen.

Alle wichtigen Unterlagen und Anwenderhilfen finden Sie im Download-Bereich.

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