Weiterbildung wird gefördert
Bilden Sie sich weiter und nutzen Sie die Möglichkeit einer Ermäßigung auf unsere Seminargebühren. Neben der "Bildungsprämie" als Programm des Bundes gibt es in mehreren Bundesländern weitere Förderungsmodelle. Als Anregung finden Sie nachfolgend eine Beschreibung des "Bildungsscheck NRW".
Viele Bundesländer (Bayern ausgeschlossen) bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer Bildungsfreistellung für ihre Bürger/innen. Diese haben in der Regel Anspruch auf fünf Tage im Jahr, die für Weiterbildungen genutzt werden können - während der Arbeitszeit.
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten mit einem maximalen Zuschuss von 500 € (50% der Kurskosten von max. 1000 €).
Informationen zum Bildungsscheck sowie Adressen von Beratungsstellen finden Sie unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Bildungsfreistellung
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird auf unterschiedliche Weise durch die Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Arbeitnehmer/-innen aus Bundesländern, die diesbezügliche Regelungen umsetzen, können in der Regel fünf Tage "Bildungsurlaub" im Jahr nutzen. Bitte kommen Sie mindestens drei Monate vor Seminarbeginn bei Interesse auf uns zu. In einigen Bundesländern gibt es bezüglich der Antragsstellung für die Anerkennung unserer Kurse vorgeschriebene Fristen.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Kursverwaltung der SKA oder online unter:
www.bildungsurlaub.de
Hinweis: Für das Zustandekommen Ihrer Bildungsförderung übernimmt die Sebastian-Kneipp-Akademie keine Gewähr. Änderungen durch die Förderstellen sind vorbehalten.