Weiterbildung wird gefördert
Bilden Sie sich weiter und nutzen Sie die Möglichkeit einer Ermäßigung auf unsere Seminargebühren. Neben der "Bildungsprämie" als Programm des Bundes gibt es in mehreren Bundesländern weitere Förderungsmodelle. Als Anregung finden Sie nachfolgend eine Beschreibung des "Bildungsscheck NRW".
Viele Bundesländer (Bayern ausgeschlossen) bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer Bildungsfreistellung für ihre Bürger/innen. Diese haben in der Regel Anspruch auf fünf Tage im Jahr, die für Weiterbildungen genutzt werden können - während der Arbeitszeit.
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Mit dem sogenannten "Prämiengutschein" übernimmt der Bund 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Der Prämiengutschein wird von ausgewiesenen Berater/-innen ausgestellt.
Wichtig: Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Bereits ausgestellte können innerhalb der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten weiterhin genutzt werden. Geförderte Weiterbildungen müssen bis Ende 2022 abgeschlossen sein.
Informationen zum Prämiengutschein finden Sie unter:
www.bildungspraemie.info
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten mit einem maximalen Zuschuss von 500 € (50% der Kurskosten von max. 1000 €).
Informationen zum Bildungsscheck sowie Adressen von Beratungsstellen finden Sie unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Bildungsfreistellung
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird auf unterschiedliche Weise durch die Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Arbeitnehmer/-innen aus Bundesländern, die diesbezügliche Regelungen umsetzen, können in der Regel fünf Tage "Bildungsurlaub" im Jahr nutzen. Bitte kommen Sie mindestens drei Monate vor Seminarbeginn bei Interesse auf uns zu. In einigen Bundesländern gibt es bezüglich der Antragsstellung für die Anerkennung unserer Kurse vorgeschriebene Fristen.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei der Kursverwaltung der SKA oder online unter:
www.bildungsurlaub.de
Hinweis: Für das Zustandekommen Ihrer Bildungsförderung übernimmt die Sebastian-Kneipp-Akademie keine Gewähr. Änderungen durch die Förderstellen sind vorbehalten.